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+++ Angelo Kelly legt Rechtsbeschwerde ein – Rechtsstreit um „Kinderarbeit“ geht weiter +++

Der Sänger und Musiker Angelo Kelly wurde vom Amtsgericht Haßfurt zu einer Geldbuße in Höhe von 3 000 Euro verurteilt. Grund: Bei einem Auftritt auf Schloß Eyrichshof hatte Kelly seinen damals vierjährigen Sohn William mit einem eigenen Solo-Lied auftreten lassen. Für den Vorsitzenden Richter „ein Paradebeispiel für einen Verstoß gegen Jugendarbeitsschutzgesetz“. Rechtzeitig vor Ablauf der Frist hat Kelly durch seinen Anwalt nun Rechtsbeschwerde eingelegt, so der Pressesprecher und Direktor des Haßfurter Amtsgerichtes, Dr. Christoph Gillot, gegenüber der „Fränkischen Nacht“.

Aufgrund der Rechtsbeschwerde wird nun der Fall vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht neu verhandelt. Wie Medien berichten, soll Kelly in der Vergangenheit wiederholt Anzeigen wegen ähnlicher Verstöße erhalten haben. Kelly ist sich keiner Schuld bewusst. Auf Facebook rechtfertigte er die Auftritte seines Kindes: „William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte.“ Ihm sei als Vater das Wohlbefinden seiner Kinder am Allerwichtigsten“.

Ähnlich äußert sich auch sein Rechstanwalt Julian Ackermann:
„Wir halten das Urteil rechtlich für falsch. Nach unserer Auffassung ist der Anwendungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht eröffnet. Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine ´Beschäftigung darstellen soll´. Laut Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Kinder unter 13 Jahren nicht arbeiten.

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