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Testpflicht entfällt ab 28. Mai – Weitere Erleichterungen für Außengastronomie und Kulturbereich treten am Freitag in Kraft

Bamberg News
Grafik: Elke Doer

Ein Bierkellerbesuch ohne Anmeldung und Corona-Test, eine Theateraufführung ohne vorheriges Aufsuchen einer Teststation…das ist ab Freitag, 28. Mai, in der Stadt Bamberg wieder möglich. Zu verdanken ist dies der positiven Entwicklung der Inzidenzahlen und der entsprechenden Allgemeinverfügung, die von der Stadt Bamberg am heutigen Donnerstag veröffentlicht wurde. Voraussetzung dafür war das Einvernehmen der Bayerischen Staatsregierung, das am Vormittag einging.

Neben den bereits seit 27. Mai geltenden Erleichterungen (Pressemitteilung vom 25.05.) bedeutet dies nun zusätzlich, dass im Bereich der Außengastronomie, in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden muss. Auch ist keine vorherige Terminreservierung erforderlich. Allerdings müssen weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wird erlaubt. Sport unter freiem Himmel ist in Gruppen von bis zu 25 Personenzulässig, kontaktfreier Sport auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung.

Weiterhin zu beachten sind die Rahmenkonzepte, die von den zuständigen Staatsministerien bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind (siehe Infokasten).

Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 50 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Die Änderungen treten dann zwei Tage später in Kraft.

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