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Aufenthalt in Gaststätten-Innenhof untersagt: Von einsturzgefährdetem Nachbargebäude geht Gefahr für Leib und Leben aus

Bamberg News
„Mittlerweile wurde damit begonnen, die Stützkonstruktion an dem sanierungsbedürftigen Gebäude zu verblenden.“ Fotonachweis: Pressestelle Stadt Bamberg/Anna Lienhardt

Die akute Einsturzgefahr des Gebäudes in der Oberen Sandstraße 20 zieht nun doch die Nachbargebäude in Mitleidenschaft: Wie bereits berichtet, hat die Landesgewerbeanstalt Bayern (LGA) festgestellt, dass aufgrund des baulich desolaten Zustands des Gebäudes Gefahr für Leib und Leben besteht. Der Musikclub Sound-n-Arts im Keller des Hauses musste unverzüglich seinen Betrieb einstellen. Zwischenzeitlich hat das THW Notsicherungsmaßnahmen an dem Gebäude durchgeführt. Das Anwesen umfasst jedoch neben dem einsturzgefährdeten Vorderhaus auch ein Mittelgebäude und ein Rückgebäude, das sich bis zum Sandbad erstreckt. Dies hat nun unmittelbare Auswirkungen auf den teilweise direkt angrenzenden Innenhof der Gaststätte „Stilbruch“: Dort dürfen sich aus Sicherheitsgründen keine Menschen mehr aufhalten, weil Teile des Wandputzes herabfallen könnten. „Dies ist auch bereits geschehen,“ so Bauordnungsamtsleiter Robert Stenglein.

Die Stadt Bamberg möchte Eingriffe in den Betrieb vor Ort so gering wie möglich halten, „die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat aber Vorrang,“ so Stenglein weiter. Inzwischen hat das Technische Hilfswerk am und im Vorderhaus Notsicherungsmaßnahmen durchgeführt, um das Gebäude zu stabilisieren.  Mittlerweile wurde damit begonnen, die Holzkonstruktion noch mit Platten zu verblenden.

Bei der Begutachtung des gesamten Anwesens hat sich herausgestellt, dass auch von einer hohen Gebäudewand des Rückgebäudes Gefahr ausgeht. Der Prüfingenieur des Gebäudeeigentümers hat die Einschätzung der LGA bestätigt, dass dort Teile des Außenputzes abfallen könnten. Die Mauer grenzt direkt an den Innenhof der Gaststätte „Stilbruch“. „Deswegen haben wir zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Gäste bauaufsichtlich eine Nutzungsuntersagung des Innenhofes zu Aufenthaltszwecken ausgesprochen,“ erklärt Robert Stenglein. Der Fluchtweg durch den Hof bis zum Leinritt bleibt weiterhin zugänglich.

Die Nutzungsuntersagung bleibt solange bestehen, bis durch geeignete bauliche Maßnahmen eine sichere Benutzung des Innenhofes wieder möglich ist. PM

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