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Nachdem die 12. Bayerische Infektionsschutzverordnung inzwischen aktualisiert wurde, gelten nun auch Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Schuhgeschäfte als „sonstige Geschäfte des Einzelhandels“ und können ab heute, dem 12. April, in der Stadt Bamberg nur mit „click & meet“ öffnen.
Ausgenommen – und damit inzidenzunabhängig regulär geöffnet – sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.