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Lockerungen im Landkreis Bamberg ab Samstag, dem 22. Mai

Aktuelles
Grafik: Elke Doer

Am 20. Mai hat der Landkreis Bamberg den fünften Tag in Folge die 7-Tages-Inzidenz über 100 unterschritten. Deshalb treten gemäß der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung (12. BayIfSMV) ab Samstag, dem 22. Mai Lockerungen in Kraft.

Einzelhandel und Dienstleistungen
Neben den bereits geöffneten Geschäften des täglichen Bedarfs können ab Samstag Geschäfte des Einzelhandels mit Terminshopping („Click & Meet“) und einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche öffnen. Die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich. Auch für Friseure und Fußpflege entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests. Andere körpernahe Dienstleistungen sind mit vorheriger Terminbuchung und FFP2-Maske für die Kundinnen und Kunden wieder zulässig.

Außengastronomie
Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses erforderlich.

Schulen und KiTas
Sofern der Inzidenzwert auch nach den Pfingstferien 100 nicht überschreitet, kann an Schulen Präsenzunterricht stattfinden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Andernfalls findet Wechselunterricht statt. Sofern es die räumlichen und personellen Gegebenheiten zulassen, wird bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts, sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Corona-Test in Bezug unterziehen.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber in festen Gruppen betreut werden (eingeschränkter Regelbetrieb).

Außerschulische Bildung und Musikschule
Angebote der beruflichen Aus-, Fort-, und Weiterbildung sind in Präsenzform zulässig, wenn ein Abstand von 1,5 Meter gewahrt ist. Es besteht Maskenpflicht, soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen, sowie bei Präsenzveranstaltungen am Platz.
An der Kreismusikschule Bamberg darf der Einzelunterricht in den Instrumentalfächern und im Fach Gesang wieder als Präsenzunterricht durchgeführt werden, allerdings beträgt der Mindestabstand hier 2 Meter.

Sport
Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen mit bis zu 25 Personen und kontaktfreier Sport im Innenbereich sind unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis verfügen, erlaubt.
Freibäder dürfen öffnen, Besucher müssen einen Termin buchen und Mindestabstände einhalten. Zudem muss ein negatives Testergebnis vorliegen.
Fitnessstudios dürfen mit vorheriger Terminvereinbarung und unter Vorlage eines negativen Testergebnisses besucht werden.

Kontaktbeschränkungen
Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren werden hierbei weiterhin nicht mitgezählt, ebenso Geimpfte und Genesene. Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten jeweils als ein Hausstand, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten können für Besucher nach vorheriger Terminbuchung öffnen. Der Besuch von Theater, Konzerten und Kinos ist unter Vorlage eines negativen Testergebnisses möglich. Kulturveranstaltungen im Freien sind mit maximal 250 Teilnehmern möglich. Teilnehmer müssen ein negatives Testergebnis vorlegen, es gilt Maskenpflicht.

Tourismus
Touristische Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und Campingplätzen sind erlaubt. Die Gäste müssen bei Anreise sowie jede weitere 48 Stunden ein negatives Testergebnis vorweisen.

Hygienekonzepte
Alle Öffnungen und Lockerungen sind nur mit entsprechenden Schutz- und Hygienekonzepten erlaubt.

Die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr ist ab Samstag, dem 22. Mai um 0 Uhr aufgehoben.

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